Erlaubnisscheine

Mitglied Gast
Erwachsener
12€
15€
Jugendlicher (bis 18 Jahren)
10€
12€

In unserem Fischerheim in Creußen werden jeden Mittwoch zwischen 18 und 20 Uhr Jahres- und Tageskarten ausgegeben. Zudem können Tageskarten jederzeit online über unseren Partner hejfish erworben werden. Hier fällt zuzüglich zum regulären Preis eine Servicegebühr i.H.v. 3€ an. Zum Online-Verkauf einfach auf das Logo klicken. Weitere Verkaufsstellen sind:

in Creußen

SB-Tankstelle

in Bayreuth

Fisherman's World

in Pegnitz

Aral-Tankstelle

Richtlinien

Allgemein

  • Beim Fischen sind Fischereischein, Jahreserlaubnisschein und Fangliste mitzuführen. 
  • Zugelassen sind zwei Handangeln mit jeweils einer Anbißstelle. 
  • Der Erlaubnisschein berechtigt nur den Fischereiberechtigten zum Angeln. Angehörige und fremde Personen dürfen nicht mitangeln. 
  • Köderfischsenken sind verboten. 
  • Das Angeln darf nur vom Ufer ausgeübt werden. 
  • Bei geschlossener Eisdecke ist das Angeln untersagt. 
  • Beim Betreten der Grundstücke ist auf größtmögliche Schonung zu achten. 
  • Fahrzeuge sind auf den vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. Das Befahren der Dämme ist untersagt. (Ausnahmen nur durch die Vorstandschaft). 
  • Auf der Fangliste müssen die jeweiligen Fänge sofort vermerkt werden. 
  • Jeder Jahreskarteninhaber ist verpflichtet 5 Stunden Arbeitsdienst zu leisten. Bei Nichtbeteiligung wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Ausgenommen vom Arbeitsdienst sind Jugendliche, Frauen, Rentner und Behinderte. 
  • Für verursachte Schäden haftet allein der Karteninhaber. 
  • Den Anweisungen unserer Fischereiaufseher ist  Folge zu leisten.
  • Untermaßige Fische sind unverzüglich schonend zurückzusetzen. Nicht mehr lebensfähige untermaßige Fische sind auf Anrechnung des Fanglimits mitzunehmen. 

Angeln auf Friedfische

  • Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Karpfen und 3 Schleien gefangen werden.
  • Insgesamt nicht mehr als 30 Karpfen pro Jahr aus allen Vereinsgewässern.
  • Weißfische dürfen nicht zurückgesetzt werden und sind ordnungsgemäß zu verwerten.
  • Das Anfüttern ist vom 01.01. bis 31.04. nicht erlaubt.
  • Die wichtigsten gesetzlichen und vereinsintern abweichende (rot) Schonmaße und -zeiten für Friedfische:
ArtSchonzeitSchonmaß
(in cm)
Karpfen bis 36 & ab 65*
Graskarpfen 50
Schleie1. Mai bis 30. Juni26
    • * Karpfen über 65 cm sind aus Hegegründen unverzüglich schonend zurückzusetzen.

Angeln auf Raubfische

  • Pro Jahr dürfen nicht mehr als 10 Raubfische, höchstens jedoch einer pro Tag aus allen Vereinsgewässern gefangen werden. 
  • Auf Raubfische darf nur eine Angel benutzt werden. Jahreskarteninhaber dürfen mit zwei Ruten auf Raubfische angeln.
  • Lebendige Köderfische sind verboten.
  • Die wichtigsten gesetzlichen und vereinsintern abweichende (rot) Schonmaße und -zeiten für Raubfische:
ArtSchonzeitSchonmaß
(in cm)
Aal1. Oktober bis 31. Dezember50
Hecht15. Februar bis 30. April55
Wels15. Februar bis 30. April80
Zander15. Februar bis 30. April50